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HKBIS

Widerrufsrecht/Teilnahmebedingungen

Widerrufsrecht:
Der Teilnehmer kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGBInfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

HKBiS Handelskammer Hamburg
Bildungs-Service gGmbH
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Fax: 040/36138-750
e-Mail: hkbis@hkbis.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der Teilnehmer insoweit ggf.

Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung ist kein Wertersatz zu leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung, für die HKBiS mit deren Empfang. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wird oder der Nutzer diese selbst veranlasst hat.
Ende der Widerrufsbelehrung

Teilnahmebedingungen (Stand: Mai 2011):
1. Geltungsbereich: Die Teilnahmebedingungen gelten für den mit der HKBiS Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gGmbH abgeschlossenen Vertrag.

2. Anmeldung und Anmeldebestätigung: Die Veranstaltungen stehen für jeden zur Anmeldung offen. Je Teilnehmer und Veranstaltung wird ein Anmeldevordruck der HKBiS benötigt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich. Mit der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag mit dem Anmelder zustande. Der Anmelder kann bis zum Kursbeginn einen Ersatzteilnehmer stellen.

3. Zulassung zu Prüfungen: Wenn der Lehrgang auf eine externe Prüfung (z.B. vor einer Industrie- und Handelskammer) vorbereitet, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen zu informieren, beim Teilnehmer/Anmelder. Die Teilnahme am Lehrgang ist auch möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für eine externe Prüfung durch den Teilnehmer nicht erfüllt sind. Ob der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt nicht diesen Vertrag.

4. Zahlungsbedingungen: Über das Teilnahmeentgelt erhält der Anmelder mit Beginn der Veranstaltung eine Rechnung. Das Entgelt ist mit Rechnungserhalt fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Wenn eine Veranstaltung mehr als 100 Unterrichtsstunden umfasst oder länger als zwei Monate dauert, ist Zahlung in monatlichen Teilbeträgen möglich, wenn der HKBiS eine Einziehungsermächtigung erteilt wird und diese bis zum Ende der Laufzeit der Teilzahlungen aufrechterhalten bleibt. Die genauen Einzugstermine und Beträge sind der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Sollte der Anmelder mit zwei oder mehr der monatlichen Teilbeträgen in Rückstand geraten oder sollte die Einziehungsermächtigung erlöschen, entfällt die Stundung und die HKBiS hat das Recht, sofort den noch offenen Gesamtbetrag zu verlangen.

5. Rücktritt des Anmelders: Der Anmelder ist bis zum Kursbeginn zum Rücktritt berechtigt. Tritt der Anmelder von dem Vertrag zurück, kann HKBiS an Stelle des Kursentgeltes Ersatz für die getroffenen Kursvorbereitungen und für die Aufwendungen verlangen, sofern HKBiS den Rücktritt nicht zu vertreten hat. Die HKBiS kann in diesem Falle pauschale Rücktrittskosten geltend machen. Dem Anmelder bleibt es in diesem Falle unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Die Bemessungsgrundlage für die pauschalen Rücktrittskosten ist der Gesamtpreis der Veranstaltung. Abweichend ist die Bemessungsgrundlage bei Veranstaltungen, die länger als sechs volle Kalendermonate dauern, nur das anteilig bis zum Ablauf des sechsten Kalendermonats angefallene Entgelt. Tritt der Anmelder 14 Kalendertage und später vor Veranstaltungsbeginn zurück, betragen die pauschalen Rücktrittskosten 100 Prozent der Bemessungsgrundlage. Erfolgt der Rücktritt früher als 14 Kalendertage, jedoch nicht später als 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, betragen die pauschalen Rücktrittskosten 50 Prozent der Bemessungsgrundlage. Tritt der Anmelder früher als 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zurück, betragen die pauschalen Rücktrittskosten 15 EUR, jedoch höchstens 20 Prozent der Bemessungsgrundlage.

6. Kündigung des Anmelders: Der Anmelder kann ordentlich erstmals zum Ablauf des sechsten Kalendermonats nach Kursbeginn mit einer Frist von sechs Wochen, danach jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Bei Verträgen mit einer kürzeren Laufzeit als sechs Monaten ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht des Anmelders, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

7. Rücktritt durch die HKBiS: Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 14 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung hat die HKBiS das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Die HKBiS ist verpflichtet, den Anmelder unverzüglich über den Kursausfall zu unterrichten. Der Anmelder hat in diesem Fall keine Ansprüche gegen die HKBiS.

8. Kündigung durch die HKBiS: Die HKBiS kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Störung der Abläufe oder Weiterbildungsveranstaltungen und die Nichtbeachtung der Hausordnung und der Benutzerordnung für die EDV-Räume trotz einer Aufforderung, die Störung oder den Verstoß zu unterlassen, sowie die Nichtzahlung des Kursentgelts trotz Zahlungsaufforderung. Die HKBiS behält sich vor, vom Anmelder Schadensersatz zu verlangen. Sie kann diesen Schadensersatz pauschalisieren. Dem Anmelder bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der pauschale Ersatzanspruch beträgt 75 Prozent des anteiligen Kursentgeltes für die restliche Laufzeit des Kurses im Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung. Bereits anteilig angefallene Kursentgelte werden nicht erstattet. Sind Anmelder und Teilnehmer nicht personengleich, muss sich der Anmelder ein Fehlverhalten des Teilnehmers zurechnen lassen.

9. Organisatorische Änderungen: Die HKBiS behält sich organisatorische Änderungen vor. Diese organisatorischen Änderungen können Dozentenwechsel oder auch Raumwechsels innerhalb eines zumutbaren Umkreises des ursprünglichen Veranstaltungsortes sein. Die HKBiS bemüht sich, organisatorische Änderungen rechtzeitig mitzuteilen. Sollte dies nicht gelingen, kann der Anmelder hieraus keine Rechte geltend machen.

10. Haftung: Die HKBiS haftet grundsätzlich nur für selbst oder durch ihre Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen; insbesondere gilt dies bei Beschädigung und/oder dem Verlust von Sachen des Teilnehmers und/oder Anmelders. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die HKBiS auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

11. Vervielfältigung von Unterlagen: Lehrgangs- und sonstige Unterlagen dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis der HKBiS vervielfältigt werden.

12. Datenerfassung: Der Anmelder erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die HKBiS sowie ggf. der Weitergabe der Daten an eine prüfende Institution (z.B. eine Industrie- und Handelskammer) für die Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie der Zusendung von Informationen einverstanden.

13. Änderungen des Vertrags: Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

14. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist Hamburg, soweit die Vertragsparteien Kaufleute sind.

DOKUMENT-NR. 71105

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  • NÄCHSTER TERMIN: 15. MAI 2012

  • NÄCHSTER TERMIN: 20. - 24. FEBRUAR 2012

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